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Vorsorgevollmacht

Aktualisiert: 8. Mai

Wer keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, für den benennt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Um zu verhindern, dass jemand Fremdes über persönliche, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten entscheidet, bietet sich eine Vorsorgevollmacht an. In dieser kann entweder eine „Generalvollmacht“ erteilt oder spezifische Anweisungen für medizinische Belange, Vermögensfragen, juristische Vertretung usw. an eine*n oder mehrere Bevollmächtige*n gegeben werden. Da die gesamte Verantwortung für das eigene Leben mit einer Vollmacht abgegeben werden kann, ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert, ebenso wie eine Beglaubigung und notarielle oder gerichtliche Hinterlegung.


Eine Vorsorgevollmacht kann auch in Kombination mit einer Patientenverfügung erteilt und jederzeit wieder geändert werden.

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