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Quellensteuern

Diese Art von Steuern wird nicht vom Steuerzahler abgeführt, sondern direkt einbehalten bzw. Von der entsprechenden Institution vor Ort abgeführt. Als Quellensteuer werden u.a. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ausländische Quellensteuern zusammengefasst.

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