Bewusstlos auf der Intensivstation, über Kabel und Schläuche angeschlossen an zahlreiche lebenserhaltende Geräte und unfähig, eine eigene Entscheidung zu treffen. Was soll in diesem Fall passieren? Mit Hilfe einer Patientenverfügung kann jeder voll geschäftsfähige, volljährige Mensch vorab festlegen, ob medizinische Maßnahme lebensverlängernd durchgeführt werden sollen.
Um Zweifel und Interpretationsspielräume auszuschließen, ist eine Beratung durch einen spezialisierten Juristen sinnvoll. Ggfs. wird die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht ergänzt. Sie sollte so hinterlegt sein, dass sie im Ernstfall auch gefunden wird, evtl. bei Gericht oder einem Notar. Eine individuelle Änderung ist dennoch jederzeit möglich.