„Betongold“ übt seit jeher einen gewissen Reiz auf Investoren aus. Hierbei sollte zunächst zwischen einer selbst genutzten Immobilie und einer Immobilie als Kapitalanlage unterschieden werden.
Der Kauf einer selbst genutzten Immobilie stellt meist einen wichtigen Baustein für die eigene Altersversorgung dar. Dank der eigenen vier Wände sollen Mietzahlungen im Alter und somit die Abhängigkeit von Dritten vermieden werden. Allerdings ist zu bedenken, dass Immobilien – vor allem mit steigendem Alter – Investitionsbedarf für Renovierungen und Reparaturen mit sich bringen. Aus diesem Grund ist die Überlegung, diese Pflicht auf einen Vermieter zu delegieren und selbst lieber mit Miet- und Nebenkostenzahlungen zu kalkulieren durchaus als Alternative nachvollziehbar.
Bei Immobilien als Kapitalanlage ist ein gesundes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben das A und O. Mietzahlungen unterliegen der Steuerpflicht, allerdings können verschiedene Ausgaben gegengerechnet werden. Hierzu zählen Fremdkapitalzinsen für ein Darlehen, mit dem die Anschaffung, Renovierung oder Sanierung der Immobilie finanziert wird. Abziehbar sind verschiedene Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung des Objektes, sofern sie nicht mit den Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden können. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Immobilie bilden außerdem die Basis für die Abschreibungen: ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz kann jährlich für die kalkulatorische Abnutzung steuerlich abgesetzt werden.
Eine Immobilieninvestition sollte langfristig betrachtet werden. Für die Beurteilung der Rentabilität sind nicht nur die Erträge und Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern auch die eigene steuerliche Situation und evtl. der spätere Verkaufserlös. Der Vergleich mit einer Alternativanlage kann z.B. im Rahmen einer Finanzplanung erfolgen.