Mit High Water Mark wird in der Vermögensverwaltung der Höchststand des durchschnittlich verwalteten Vermögens bezeichnet. Dieser wird benötigt, wenn ein Erfolgshonorar für die Vermögensverwaltung vereinbart wurde.
Hat das durchschnittliche verfügbare Kapital die letzte High Water Mark überschritten – also einen neuen Höchststand erreicht – wird auch ein Erfolgshonorar fällig. Bleibt der Vermögenswert unterhalb dieses Wertes, entfällt das Erfolgshonorar.