Das DVK wird in der Vermögensverwaltung als Basis für die Berechnung von Honoraren herangezogen.
Sofern im betrachteten Zeitraum keine Kapitalflüsse, Wertpapierein- oder -auslieferungen stattgefunden haben, entspricht das DVK dem Vermögenswert zu Beginn. Fanden Bewegungen statt, wird der jeweilige Kapitalbetrag mit der Anzahl der Tage multipliziert, während der er zur Verfügung stand. Diese Produkte aus dem betrachteten Zeitraum werden addiert und durch die Anzahl der Tage des gesamten Zeitraums dividiert. Da in der Regel nur an Werktagen Vermögensveränderungen stattfinden, wird deren Anzahl zugrunde gelegt.